Motorrad Grundkurs Zürich 079 7 700 700
Stand : 01.01.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Bei allfälligen Fragen wende dich bitte an die Fahrschule Region Zürich GmbH.
Fahrschule Region Zürich GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
Melde dich nur an, wenn du mit diesen AGB einverstanden bist.
1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch bei Motorradgrundkursen vom Gesetzgeber nach vorgeschriebener Stundenzahl erfüllt wurden. Die Fahrschule Region Zürich GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie A/A1 (Motorrad/Roller), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
3. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
4. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, eine Doppellektion 1 Std. 40 Min.
5. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktionen oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und werden nicht kumuliert.
6. Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Std. (2 ganze Arbeitstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Die Gründe für eine Absenz sind irrelevant.
7. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
8. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
9. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein im voraus beglichen sein. Es gibt keine Teilzahlung für Abos. Zahlbar innert 10 Tagen jedoch spätestens 2 Arbeitstage vor dem Fahrtermin, rein netto. Bei verspätetem Zahlungseingang weden die Lektionen ausgesetzt.
10. Abos und Gutscheine sind persönlich und können nicht übertragen, rückerstattet oder umgetauscht werden.
11. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
12. Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Motorradgrundkurse sind dies, minimal 3, maximal 5 Teilnehmer.
13. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen. Auf besonderen Wunsch führen wir auch Kurse in Kleingruppen durch. Jedoch wird das Kursgeld entsprechend der Gruppengrösse angepasst.
14. Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
15. Bussen: Durch Verschulden des Fahrschülers erhobene Ordnungsbussen werden – abhängig vom Ausbildungsstand – zu Lasten des Schülers gehen.
16. Versicherung Kurslokal: Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Du bist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.
17. Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.
18. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Region Zürich GmbH
ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist Zürich.
1. Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular sowie mündlich, telefonisch oder per SMS erfolgen, sind verbindlich.
Du erhälst im Normalfall innerhalb 24h nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung per Email oder SMS.Ansonsten melde dich bitte bei uns.
2. Das Kursgeld ist bar am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt dich zur Teilnahme am Kurs.
3. Abmelden / Nichterscheinen / Nachholer
Uentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung der vollen Kurskosten zur Folge.
Motorradgrundkurse: Hier ist es Pflicht alle zusammenhängend gebuchten Kursteile in der gleichen Gruppe zu besuchen. Sollte dies nicht möglich sein muss der Teilnehmer den Kursteil nochmals bezahlen.
Bei Absagen unter 2 Tagen vor Beginn wird der gesamte Kurs (also alle Kursteile) verrechnet.Abmeldungen müssen telefonisch erfolgen, keine Mails oder SMS oder andere Ausreden weitere Teilnahmebedingungen zu Motorradgrundkursen.
4. Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.
Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
5. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Der Kurs wird mindestens 12 h vorher abgesagt.
6. Die Fahrschule behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen.
Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
7. Es gilt schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.