Motorrad-Kategorien FAQ
Fahrschule Baschi KlG

Motorrad Grundkurs Zürich 079 406 83 45

Fahrschule Baschi

Motorrad-Kategorien und Voraussetzungen

Kategorie AM
  • bis max. 4 kW (5.5 PS) Leistung
  • bis 50 cm³ + ab 15 Jahren
  • bis max. Geschwindigkeit 45 km/h
  • Praktischer Grundkurs à 12 Stunden
  • Praktische Prüfung erforderlich, ausgenommen Inhaber/in der Kategorie B

Kategorie A1
  • bis max. 11 kW (15 PS) Leistung
  • bis 125 cm³ + ab 16 Jahren
  • bis 125 cm³ + ab 18 Jahren (mit oder ohne Kat. B Ausweis)
  • Praktischer Grundkurs à 12 Stunden
  • Praktische Prüfung erforderlich, ausgenommen Inhaber/in der Kategorie B oder der Kategorie A1, welche die Prüfung schon mit dem 50 ccm gemacht haben

Kategorie A2 (A beschränkt)
  • mehr als 11 kW jedoch max. 35 kW (47,6 PS) Leistung
  • ab 18 Jahren (mit oder ohne Kat. A1 Ausweis)
  • Praktischer Grundkurs à 12 Stunden obligatorisch (4 Stunden für Inhaber/in der Kat. A1 vor 01.01.2021, Grundkurs Teil 3)
  • Praktische Prüfung erforderlich

Kategorie A (A unbeschränkt)
  • mehr als 35 kW (47,6 PS) Leistung
  • ab 20 Jahren
  • Vorher mindestens 2 Jahre im klaglosen Besitz der Kategorie A 35kW
  • Kein Direkteinstieg möglich!
  • Ausnahme Direkteinstieg möglich nur für Berufe Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.
  • Praktischer Grundkurs ist freiwillig, da diese bereits besucht worden sind
  • Praktische Prüfung erforderlich

Der Ausbildungsablauf / Motorradausbildung

Inhaber
der Kategorie
Zu erwerbende
Kategorie
Ausbildungsablauf
keineAMab 15 Jahren / bis max. 50cm³:
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineA1ab 16 Jahren / bis max. 125cm³:
Mindestalter 16 Jahre
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus

ab 18 Jahren / bis max. 125cm³:
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineA2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Mindestalter 18 Jahre
Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
keineAA unbeschränkt
(> 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Mindestalter 18 Jahre

der direkter Zugang zur Kategorie A ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Nothelferkurs
Gesuchstellung für Lernfahrausweis
Theorieprüfung
Erhalt des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden und
Verkehrskundeunterricht
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus

B, C oder DA1bis max. 125cm³:
Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden
keine praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
B, C oder DA2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 12 Stunden
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
A1A2A beschränkt
(< 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 4 Stunden (wenn A1 vor 2021 erhalten)
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus
A2AA unbeschränkt
(> 35 kW und < 0.20 kW/kg):

Gesuchstellung und Erhalt
des Lernfahrausweises
Grundkurs 0 Stunden
Praktische Prüfung
StVA stellt Ausweis aus

 

Anforderung an Prüfungsfahrzeuge der Kategorie A

Kategorie A, unbeschränkt:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.

Kategorie A2, beschränkt auf 35 kW:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.
Somit kann nicht mehr dasselbe Motorrad für beide Prüfungen verwendet werden.

Obligatorischer Motorrad und Roller Weiterbildungskurs WAB für Neulenker

Die Weiterausbildung für Neulenker dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Dieser Weiterbildungskurs ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises der dreijährigen Probezeit zu besuchen. Wer diesen Kurs nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.

Wir arbeiten mit den Veranstaltern “DriveZ Kanton Zürich“ und “Driving-Park AG Winterthur“ zusammen, diese führen den WAB-Kurs auf dem Militärflugplatz Dübendorf bzw. Anlage Ohrbühl durch.

Mehr zum Ausweis auf Probe...

Betroffene Personen für den obligatorischen Motorrad / Roller Weiterbildungskurs (WAB)

Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A oder A 35 kW stellen und nicht:

  • im Besitz eines unbefristeten Führerausweises für die Kategorie A, A 35 kW oder B sind oder
  • vor dem 1. Dezember 2005 jemals im Besitz eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A 35 kW oder B waren

Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe.

Prüfungsfrei fahren alle Personen die Kat. A1 welche im Besitz der Autoprüfung sind:

Wer bereits im Besitz der Kategorie B ist, besucht innerhalb der ersten vier Monate seit Erstellung des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 den Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden. Anschliessend wird eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ausgestellt, womit beim Strassenverkehrsamt die Kategorie A1 prüfungsfrei in den bestehenden Fahrausweis eingetragen werden kann. Dies muss innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 erfolgen.

Wie geht es weiter mit Motorradmechaniker bei vorzeitiger Auflösung der Lehre

Der Lehrmeister hat eine Auflösung des Lehrverhältnisses mit dem Motorradmechaniker-Lehrling während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises der Kategorie A unbeschränkt unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden, die den Lernfahrausweis ausgestellt hat. Diese fordert den Ausweisinhaber zur Vorlage des Lernfahrausweises auf und erteilt für die verbleibende Gültigkeitsdauer einen Lernfahrausweis der Kategorie A 35kW.

Zulassungsbestimmungen für E-Scooters und E-Motos

NewRide ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. Sie vermittelt neutrale Fachinformationen und hat ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut.

Hier die Tabelle für die “Zulassungsbestimmungen E-Scooters und E-Motos“

 

FAQ

Darf ich zu zweit Roller fahren?

Mit dem Lernfahrausweis darfst du nur Personen mitführen, die im Besitz des Führerscheins der Kategorie A oder A1 sind. Nach bestandener praktischer Prüfung darfst du alle Personen mitführen.

Wenn ich den Grundkurs nicht innerhalb der ersten vier Monate absolviere?

Der Lernfahrausweis verfällt und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.

Was geschieht, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe, bevor der Lernfahrausweis abläuft?

Der Lernfahrausweis verfällt, und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen - dein abgeschlossener Grundkurs verfällt nicht. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.

 

Neuerungen seit 2021 Motorrad-Kategorien

Was ändert sich bei den Motorrad Grundkursen?

Die obligatorische praktische Motorrad Grundschulung muss NEU für alle Kategorien sei es AM, A1, A2, A nur einmal mit 12 Stunden (d.h. alle drei Module = Teile 1+2+3) absolviert werden und gelten neu grundsätzlich unbefristet.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien

Die schweizerischen Kategorien wurden mit jenen der EU harmonisiert, zudem wurde das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt. Nun werden Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt (früher in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wurde in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (früher in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gab es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.

Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, kann frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischen Prüfung der Kategorie A2 mit Leistungsbeschränkung und klagloser Fahrpraxis nach VZV Art. 8 Abs. 6 (= Kein Führerausweisentzug) erfolgen. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.

Was muss ich machen, damit ich mit 16 Jahren Motorräder bis 125 cm³ fahren darf?

Wenn du bereits im Besitz des Führerausweises der Kat. A1 bist, musst du nichts unternehmen, da die Kategorie A1 bereits eingetragen ist. Personen mit einem altrechtlichen Lernfahrausweis der Kat. A1 (50 cm³) müssen den bestehenden Lernfahrausweis beim StVA einreichen und erhalten einen neuen Lernfahrausweis mit der Berechtigung für Motorräder bis 125 cm³.

Du darfst nur Motorräder mit 50 cm³ führen. Dies betrifft Lern- und Prüfungsfahrten.

Die Inhaber von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber. Dies wird nur als Übertretung und nicht als Vergehen (Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis) eingestuft. Busse minimum CHF 100.–.

Übergangsbestimmungen seit 2021 und Revision für die Kategorie A 35 kW (A beschränkt)

Ab 2021 wird kein direkter Einstieg mehr in die offene Kategorie A möglich sein. Alle müssen dann einmal 12 Stunden Grundkurs buchen. Der Stufeneinstieg bei der Kategorie A gilt für alle Fahrschüler/innen d.h. z.B. von Kategorie A2 auf Kategorie A jeweils 2 Jahre warten und jedesmal Prüfung absolvieren.

Übersicht über die Motorradkategorien ab 2021 - Motorrad Fahrschule Baschi KlG - Duebendorf - Wallisellen - Schwerzenbach - Volketswil - Kloten - Zuerich

Übersicht Führerprüfungszeiten ab 2024

Kategorie A1, A2 (A beschränkt), A

Ab Dienstag, 2. April 2024 beginnt das Strassenverkehrsamt STVA die Motorradsaison wie folgt:

  • Strassenverkehrsamt startet weiterhin mit zwei Kandidatinnen oder Kandidaten.
  • Die geplante Zeit beträgt 90 Minuten (inkl. Begrüssung und Verabschiedung).
  • Die Fahrprüfung (inkl. Manöver) dauert rund 75 Minuten.

Mit der Einführung der neuen Fachapplikation in der zweiten Jahreshälfte 2024 ändert sich Folgendes:

  • Neu wird die Prüfung nur mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten durchgeführt.
  • Die geplante Zeit beträgt 60 Minuten (inkl. Begrüssung und Verabschiedung).
  • Die Fahrprüfung (inkl. Manöver) dauert mindestens 45 Minuten.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du unter Ausweiskategorien (www.fuehrerausweise.ch) dein Profil eingeben und schauen welche Kategorie dich interessiert und wie du zu ihr gelangst.

Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte zur Verfügung oder nehmen deine Anmeldung entgegen.