Motorrad Grundkurs Zürich 079 406 83 45
Inhaber der Kategorie | Zu erwerbende Kategorie | Ausbildungsablauf |
keine | AM | ab 15 Jahren / bis max. 50cm³: Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A1 | ab 16 Jahren / bis max. 125cm³: Mindestalter 16 Jahre Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus ab 18 Jahren / bis max. 125cm³: Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A2 | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Mindestalter 18 Jahre Nothelferkurs Gesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
keine | A | A unbeschränkt (> 35 kW und < 0.20 kW/kg): Mindestalter 18 Jahre der direkter Zugang zur Kategorie A ist nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten. NothelferkursGesuchstellung für Lernfahrausweis Theorieprüfung Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden und Verkehrskundeunterricht Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
B, C oder D | A1 | bis max. 125cm³: Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden keine praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
B, C oder D | A2 | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 12 Stunden Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
A1 | A2 | A beschränkt (< 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 4 Stunden (wenn A1 vor 2021 erhalten) Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
A2 | A | A unbeschränkt (> 35 kW und < 0.20 kW/kg): Gesuchstellung und Erhalt des Lernfahrausweises Grundkurs 0 Stunden Praktische Prüfung StVA stellt Ausweis aus |
Kategorie A, unbeschränkt:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.
Kategorie A2, beschränkt auf 35 kW:
ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (47,6 PS) oder ein Verhältnis Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg hat und zwei Sitzplätze aufweist.
Somit kann nicht mehr dasselbe Motorrad für beide Prüfungen verwendet werden.
Die Weiterausbildung für Neulenker dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Dieser Weiterbildungskurs ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises der dreijährigen Probezeit zu besuchen. Wer diesen Kurs nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.
Wir arbeiten mit den Veranstaltern “DriveZ Kanton Zürich“ und “Driving-Park AG Winterthur“ zusammen, diese führen den WAB-Kurs auf dem Militärflugplatz Dübendorf bzw. Anlage Ohrbühl durch.Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A oder A 35 kW stellen und nicht:
Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe.
Wer bereits im Besitz der Kategorie B ist, besucht innerhalb der ersten vier Monate seit Erstellung des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 den Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden. Anschliessend wird eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs ausgestellt, womit beim Strassenverkehrsamt die Kategorie A1 prüfungsfrei in den bestehenden Fahrausweis eingetragen werden kann. Dies muss innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises für die Kategorie A1 erfolgen.
Der Lehrmeister hat eine Auflösung des Lehrverhältnisses mit dem Motorradmechaniker-Lehrling während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises der Kategorie A unbeschränkt unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden, die den Lernfahrausweis ausgestellt hat. Diese fordert den Ausweisinhaber zur Vorlage des Lernfahrausweises auf und erteilt für die verbleibende Gültigkeitsdauer einen Lernfahrausweis der Kategorie A 35kW.
NewRide
ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. Sie vermittelt neutrale Fachinformationen und hat ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut.
Hier die Tabelle für die “Zulassungsbestimmungen E-Scooters und E-Motos“
Mit dem Lernfahrausweis darfst du nur Personen mitführen, die im Besitz des Führerscheins der Kategorie A oder A1 sind. Nach bestandener praktischer Prüfung darfst du alle Personen mitführen.
Der Lernfahrausweis verfällt und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.
Der Lernfahrausweis verfällt, und du musst einen neuen Lernfahrausweis beantragen - dein abgeschlossener Grundkurs verfällt nicht. Es wird jedoch nur einmal ein zweiter Lernfahrausweis ausgestellt. Wenn auch dieser wieder abläuft, musst du zwei Jahre warten, um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten.
Die obligatorische praktische Motorrad Grundschulung muss NEU für alle Kategorien sei es AM, A1, A2, A nur einmal mit 12 Stunden (d.h. alle drei Module = Teile 1+2+3) absolviert werden und gelten neu grundsätzlich unbefristet.
Die schweizerischen Kategorien wurden mit jenen der EU harmonisiert, zudem wurde das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt. Nun werden Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt (früher in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wurde in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (früher in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gab es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, kann frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischen Prüfung der Kategorie A2 mit Leistungsbeschränkung und klagloser Fahrpraxis nach VZV Art. 8 Abs. 6 (= Kein Führerausweisentzug) erfolgen. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.
Wenn du bereits im Besitz des Führerausweises der Kat. A1 bist, musst du nichts unternehmen, da die Kategorie A1 bereits eingetragen ist. Personen mit einem altrechtlichen Lernfahrausweis der Kat. A1 (50 cm³) müssen den bestehenden Lernfahrausweis beim StVA einreichen und erhalten einen neuen Lernfahrausweis mit der Berechtigung für Motorräder bis 125 cm³.
Du darfst nur Motorräder mit 50 cm³ führen. Dies betrifft Lern- und Prüfungsfahrten.
Die Inhaber von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber. Dies wird nur als Übertretung und nicht als Vergehen (Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis) eingestuft. Busse minimum CHF 100.–.
Ab 2021 wird kein direkter Einstieg mehr in die offene Kategorie A möglich sein. Alle müssen dann einmal 12 Stunden Grundkurs buchen. Der Stufeneinstieg bei der Kategorie A gilt für alle Fahrschüler/innen d.h. z.B. von Kategorie A2 auf Kategorie A jeweils 2 Jahre warten und jedesmal Prüfung absolvieren.
Kategorie A1, A2 (A beschränkt), A
Ab Dienstag, 2. April 2024 beginnt das Strassenverkehrsamt STVA die Motorradsaison wie folgt:
Mit der Einführung der neuen Fachapplikation in der zweiten Jahreshälfte 2024 ändert sich Folgendes:
Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du unter Ausweiskategorien (www.fuehrerausweise.ch) dein Profil eingeben und schauen welche Kategorie dich interessiert und wie du zu ihr gelangst.
Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte zur Verfügung oder nehmen deine Anmeldung entgegen.